Es besteht Schulgeldfreiheit.

Lernmittel  werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

Für den fachpraktischen Unterricht ist  Arbeitssicherheitsbekleidung (ganzteiliger Overall, Sicherheitsschuhe S3) erforderlich, diese ist aus eigenen Mitteln zu erwerben.

Für unsere Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an  Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird wöchentlich zusätzlich verpflichtender B1 Sprachunterricht angeboten, der auf eine zertifizierte Sprachprüfung auf B1-Niveau hinarbeitet (Deutsches Sprachdiplom DSD I Pro des Goethe-Instituts).

Über eine  mögliche Ausbildungsförderung  informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.

Kunden des Jobcenters haben das Anrecht auf eine  Schulpauschale  und können Leistungen über einen  Antrag auf Bildung und Teilhabe  beantragen.

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